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Das neue Teilhabechancengesetz – Sozialer Arbeitsmarkt?

Als Mitglied des Bundesnetzwerks für Arbeit und Soziale Teilhabe, hat sich die LAG-Arbeit in Schleswig-Holstein aktiv für die Umsetzung wichtiger Standards bei der Verabschiedung des neuen Teilhabechancengesetzes (SGBII§16e/§16i) eingesetzt.

Als Mitglied des Bundesnetzwerks für Arbeit und Soziale Teilhabe, hat sich die LAG-Arbeit in Schleswig-Holstein in zahlreichen Arbeitstreffen aktiv für die Umsetzung wichtiger Standards bei der Verabschiedung des neuen Teilhabechancengesetzes (SGBII§16e/§16i) eingesetzt.

So nahm der Vorstand der LAG-Arbeit an der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages teil. Hier wurden konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung des Gesetzesentwurfs in Form eines im Netzwerk gemeinsam ausgearbeiteten Positionspapieres vertreten. Einige Forderungen, wie z.B. die Anpassung der Zugangsbedingungen im Zusammenhang mit der Dauer der Arbeitslosigkeit (nun 6 von 7Jahren) oder der Möglichkeit zu einer tariflichen Entlohnung wurden im Sinne der LAG beschlossen. Dennoch setzt sich die LAG in den kommenden Monaten weiter dafür ein, dass der tatsächliche finanzielle Aufwand, z.B. Verwaltungs- und Regiekosten oder auch Kosten für die Fachanleitung von den Jobcentern gedeckt werden. Trotz des positiven Ansatzes einer Differenzierung öffentlich geförderter Beschäftigungsangebote, gibt es aus Sicht der LAG hinsichtlich der Umsetzung des Gesetzes noch einige offene Fragen zu klären. So sollte aus Sicht der LAG-Arbeit z.B. die „ganzheitliche Betreuung“ der geförderten ArbeitnehmerInnen, zwar immer in enger Abstimmung mit den Jobcentern stattfinden, aber grundsätzlich in der Hand des Beschäftigungsträgers liegen, um eine enge Begleitung sicherzustellen.